Private Altersvorsorge: Das ändert sich ab 2027
Die steuerlich geförderte private Altersvorsorge wird ab 2027 neu aufgestellt. Die Reform ist bereits in Kraft. Die neuen Altersvorsorgeprodukte können ab dem 1. Januar 2027 angeboten werden. Neben Garantieprodukten wird es künftig auch geförderte Altersvorsorgedepots ohne Garantie geben. Dadurch können beispielsweise auch breit gestreute Fonds und ETFs für die geförderte Altersvorsorge genutzt werden.
Neu ist außerdem ein kostengünstiges Standardprodukt. Beim Standarddepot werden die Kosten auf 1 % begrenzt. Gleichzeitig wird die Zulagenförderung vereinfacht und stärker an den tatsächlich geleisteten Eigenbeitrag gekoppelt. Der Kreis der unmittelbar Förderberechtigten wird erweitert. Künftig können grundsätzlich auch Selbstständige, Freiberufler, Gewerbetreibende und Pflichtmitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen die Förderung nutzen.
Bestehende Riester-Verträge genießen Bestandsschutz und können grundsätzlich mit der bisherigen Förderung weitergeführt werden. Ein Wechsel in das neue System ist möglich, aber nicht verpflichtend. Vor einer Entscheidung sollten bestehende Verträge und neue Angebote deshalb hinsichtlich Kosten, Förderung, Garantien und Anlagechancen verglichen werden.